BirdRace "Spielregeln"

In der Spalte unter dem Menü findet ihr die Spielregeln auch als PDF!

(Zum Ausdrucken und Bewerben des Austrian BirdRace. Wir freuen uns sehr, wenn ihr dieses Dokument ausdruckt und plakatiert um das BirdRace zu unterstützen – Danke!)


In der Spalte unter dem Menü auch als PDF zum downloaden!
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  • Team & TeilnehmerInnen 
    Ein Team besteht aus mindestens zwei TeilnehmerInnen. Jede/r TeilnehmerIn darf nur in einem Team antreten. (Die Teilnehmer­Innen sind auf eigene Gefahr und Verantwortung unterwegs.)
  • Ziel
    Jedes Team versucht möglichst viele Arten in 24 Stunden zu entdecken.
  • Start & Ende 
    Das Rennen startet am Samstag (15:00 MESZ) und endet am Sonntag (15:00 MESZ). Es gelten nur Beobachtungen, die während dieser 24 Stunden gemacht wurden. (Datum siehe Website!)
  • Ort (beliebig)
    Die Teams können an jedem beliebigen Ort im Österreich starten. Jedes Team bewegt sich nur in einem Bundesland. 
  • Beobachtungen
    • Die Mehrzahl der MitgliederInnen  eines Teams muss denselben Vogel eindeutig gesehen oder gehört haben, um den Vogel zu zählen. Das Team bleibt daher am besten immer zusammen.
    • Es gelten nur lebende Vögel, keine Straßenverkehrsopfer, etc.
    • Optische wie akustische Beobachtungen gelten gleichermaßen - indirekte Nachweise (Spuren, Nester, etc.) gelten nicht.
    • Es dürfen keine Klangattrappen verwendet werden!
  • Fortbewegungsmittel
    • Die Anreise zum Startpunkt kann mit dem Auto erfolgen, dieses darf während der Veranstaltung nicht verwendet werden.
    • Fortbewegungsmittel während des Bewerbes sind ausnahmslos öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, etc.) und Fortbewegungsmittel, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden (Fahrrad, Inline-Skates, etc.) und mittels Reittieren (Pferde, ...). KEINE E-Bikes oder Akku-betriebene Roller,.. !!!
  • Rücksicht geht vor!
    Der Schutz der Arten und Lebensräume sowie Wahrung der Privatsphäre der Anrainer haben oberste Priorität!
    • Wegegebot
      Es gilt - vor allem in Waldgebieten - ausdrücklich das Wegegebot - bei Nichteinhaltung droht eine Disqualifizierung. Natürlich sind alle örtlichen Gebote und geltenden Gesetze einzuhalten!
    • Gärten und Grundstücke
      Private Gärten und Grundstücke dürfen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers betreten werden!
    • Friedhöfe
      Auf Friedhöfen ist die öffentliche Ruhe nicht zu stören.